Hintergrundinformationen zu DMP
In der Praxis: Von den gesetzlichen Vorgaben bis zur Teilnahme
Programmstart
Jede gesetzliche Krankenkasse kann für die vorgesehenen chronischen Erkrankungen ein DMP anbieten.
Dazu erstellt sie nach den gesetzlichen Vorgaben ein Programm und schließt (häufig als Krankenkassenverband) mit Ärzteverbänden (z.B. Hausärzteverband, kassenärztliche Vereinigungen) einen Vertrag zur Durchführung des DMP. Durch die Vielzahl an Verbänden kommen so zahlreiche Verträge mit geringen Unterschieden in der Ausgestaltung und regional unterschiedlichem Geltungsbereich zustande.
Um zu gewährleisten, dass sowohl der Inhalt der Verträge als auch das Programm selbst den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss es anschließend durch das Bundesversicherungsamt (BVA) zugelassen werden.
Einschreibung
Anschließend können die Programme starten.
Ärzte, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können DMP in ihrer Praxis anbieten. Die Krankenkassen halten Listen der teilnehmenden Ärzte für interessierte Patienten bereit. Anhand der verordneten Medikamente und Abrechnungsbelege wählt die Krankenkasse diejenigen Mitglieder aus, die wahrscheinlich an einer passenden chronischen Krankheit leiden, und bietet ihnen die Teilnahme am DMP an. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Der Patient kann sich anhand der Ärzteliste einen Arzt aussuchen, oder er spricht seinen Hausarzt an, ob er sich am DMP seiner Krankenkasse beteiligt.
Dieser Arzt wird der koordinierende Arzt, der immer erster Ansprechpartner für den Patienten bezüglich seiner Krankheit ist. Er führt notwendige Untersuchungen und Beratungsgespräche durch, dokumentiert dies und veranlasst nötigenfalls Überweisungen zu Fachärzten oder Einweisungen in Kliniken. Ausserdem ermittelt er, ob der Patient Schulungen zu seiner Krankheit benötigt und organisiert dies.
Erstes Arzt-Patienten-Gespräch
Als erster Schritt der Einschreibung ins Programm findet ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch statt. Dabei wird ggf. die Diagnose durch geeignete Untersuchungen gesichert. Weiter werden aktuelle Befunde und Laborparameter erhoben. Gemeinsam stellen Arzt und Patient einen Behandlungsplan auf, indem sie festlegen, welche Ziele sie erreichen möchten und wie, z.B. Senkung des Blutzuckerspiegels durch Gewichtsabnahme von 3kg in 3 Monaten oder geringerer Verbrauch von Notfallsprays bei Asthma durch Änderung der bisherigen Therapie. Bei Bedarf werden Termine für Schulungen vereinbart. Die Inhalte dieses Gesprächs wie auch der folgenden werden dokumentiert und mit der vom Patienten unterschriebenen Einschreibeerklärung an die Datenstelle der Krankenkasse geschickt. Von dort erhält der Patient nun seine Teilnahmeerklärung und eine neue Versichertenkarte.
Wie geht es weiter?
Regelmäßig (jedes oder jedes zweite Quartal, je nach Vereinbarung) finden Arzttermine statt. Dabei werden ebenfalls Befunde erhoben und überprüft, ob die Therapieziele erreicht wurden. Gegebenenfalls werden Schulungen vereinbart, Überweisungen zu Fachärzten und Einweisungen in Kliniken veranlasst und die Therapie angepasst. Z.B. werden Diabetiker jährlich zur Vorsorge zum Augenarzt überwiesen. Die dabei dokumentierten Daten werden an die Datenstelle der Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse unterstützt den Patienten mit Informationsmaterial zur Krankheit, Ausweisen, Patiententagebüchern, Beratungshotlines und Erinnerungen an Termine.
Natürlich kann der Patient den Arzt im akuten Anlass auch häufiger aufsuchen. Auch direkte Facharztbesuche sind weiterhin möglich, was aber zu Doppeluntersuchungen und lückenhafter Information der Beteiligten führen kann. Dies soll ja im Rahmen eines DMP vermieden werden.






